Sorgerechtsentzug
Sorgerechtsentzug und Repression – Angst, die bleibt
Margarete ist 83. Ihre Geschichte steht für viele. Sie heiratet jung, bekommt zwei Kinder. Als sie sich in eine Frau verliebt und trennt, verändert sich alles. Plötzlich steht zur Debatte, wer das Sorgerecht für die Kinder bekommt. Das Gericht beurteilt negativ, dass sie eine Frau liebt. Margarete lebt mit der ständigen Angst, ihre Kinder zu verlieren. Viele Lesben bleiben deshalb in Ehen, verleugnen Beziehungen oder führen ein Doppelleben. Jutta Brambach, ehemalige Vorständin des Dachverbands Lesben und Alter, erinnert sich an ihre Beratungsarbeit in den 1970er-Jahren: „Die Angst und die akute Bedrohung lesbischer Mütter bei der Scheidung ihre Kinder zu verlieren, schwebte latent immer im Raum.“
Systematisch diskriminiert
Die Historikerin Kirsten Plötz erforscht diese Praxis seit längerem. Ihre Studien zeigen: Gerichte entzogen lesbischen Müttern über Jahrzehnte das Sorgerecht – oft allein wegen ihrer sexuellen Orientierung. Das Kindeswohl spielte dabei häufig keine Rolle. Die erste Studie entstand für Rheinland-Pfalz. Die damalige Ministerin erkannte das erlittene Unrecht an und entschuldigte sich bei den Betroffenen. Weitere Forschung folgte in Nordrhein-Westfalen. Für Berlin läuft aktuell ein Forschungsprojekt. Doch es gibt noch viel zu erforschen. Viele Fälle werden verschwiegen. Betroffene sprechen oft bis heute nicht darüber.
Repression und ihre Folgen
„Die Angst um das Sorgerecht ist aber nicht die einzige Form der Repression“, betont Brambach. In ihrer Beratungsarbeit begegnete sie vielen Frauen, die aus Angst gesellschaftlich geächtet zu werden, ihre Beziehungen verbergen. Sie fürchten Ablehnung durch Familie, Nachbar*innen und Kolleg*innen. „Das Ausmaß an Repression, an Selbstverleugnung aus der Angst heraus ist bedrückend und in meinen Augen eine Art der Gewalt gegen frauenliebende Frauen“, sagt Brambach. Frauenliebende Frauen wurden als „asozial“ oder „psychisch krank“ abgestempelt. Viele verleugneten ihr Leben und unterdrückten ihre Bedürfnisse – oft mit Folgen für ihre Gesundheit und ihr gesamtes weiteres Leben.
Auch in der DDR lebten Lesben unter Repression, seit 1968 sogar strafrechtlich. Der § 151 stellte gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Jugendlichen unter Strafe – und galt ausdrücklich auch für Frauen. Das schuf eine ungleiche Rechtslage: Beziehungen zwischen 16- und 18-Jährigen waren für heterosexuelle Paare erlaubt, für lesbische und schwule Paare strafbar.
Der Dokumentarfilm „Uferfrauen“ zeigt, welche Folgen das hatte: Verurteilungen, Berufsverbote und der Verlust sozialer Existenz. Gleichzeitig prägten staatliche Überwachung, Verhöre und gesellschaftliche Tabuisierung den Alltag. Viele Lesben passten sich an, um nicht aufzufallen. Sichtbarkeit war riskant. Den Trailer gibt es auf YouTube.
Was sich ändern muss
Das erlittene Unrecht braucht klare politische Konsequenzen. Es muss bundesweit aufgearbeitet werden. Die Forschung von Kirsten Plötz sollte auf alle Bundesländer ausgeweitet werden. Politik sollte Verantwortung übernehmen. Sie muss das Unrecht anerkennen und sichtbar machen. Und sie sollte prüfen, welche Formen der Rehabilitierung und Entschädigung möglich sind. Einzelne politische Entschuldigungen reichen nicht.
Familien- und Rechtspolitik kann aus der Geschichte lernen. Sie sollte vielfältige Familienformen schützen und Diskriminierung aktiv verhindern – in Gesetzen, in Behörden und in der Rechtsprechung.
Dafür setzen wir uns ein
Der Dachverband Lesben und Alter bringt die Perspektiven betroffener Frauen in die Öffentlichkeit. Wir unterstützen Forschung und Aufarbeitung. Wir setzen uns für Anerkennung, Gerechtigkeit und strukturelle Veränderungen ein. Für ein Leben ohne Angst – auch für kommende Generationen.